Mitgliedschaft und Beiträge
Die Selbsthilfegruppe München Südwird durch den Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose (BfO) und den Zuschüssen von den Krankenkassen unterstützt.
Deshalb ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft in unserer Selbsthilfegruppe, die zusätzliche Mitgliedschaft im Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose (BfO).
Der Jahresbeitrag des BfO beträgt 30 €, für Ehepaare 44 € und wird im Februar von ihrem angegebenen Konto abgebucht. (Der Betrag kann als Spende in Ihrer Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Nachweis des Kontoauszuges genügt).
In diesem o.g. Beitrag sind enthalten:
- Unfall- und Haftpflichtversicherung (Zusatzversicherung während des Funktionstrainings und auf dem Weg dahin/zurück (Invaliditätsversicherung).
- 4 mal jährlich die Zeitschrift „Osteoporose – das Gesundheitsmagazin“.
- Kostenloses Informationsmaterial.
Die Mitgliedschaft in der Selbsthilfegruppe erfordert eine ärztliche Verordnung, mit Hinweis auf Trocken- oder Wassergymnastik und 1x oder 2x wöchentliche Teilnahme.
Die ärztliche Verordnung ist zum kostenlosen Probetraining mitzubringen.
Folgende Mitgliedsbeiträge, je nach Privat-Versicherten oder Gesetzlich-Versicherten werden erhoben:
Aktive Mitglieder für gesetzlich Versicherte:
- Funktionstraining mit ärztlicher Verordnung 10€/Monat
- Funktionstraining ohne ärztlicher Verordnung 16€/Monat
- Funktionstraining + Wassergymnastik mit Verordnung 10€+10€/Monat
- nur Wassergymnastik mit Verordnung 10€/Monat
Aktive Mitglieder für privat Versicherte:
- Funktionstraining mit oder ohne Rezept 16€/Monat
- Wassergymnastik nur mit Rezept 16€/Monat
- Wassergymnastik nur mit Rezept 16€/Monat
kombiniert mit Funktionstraining +16€/Monat = 32€/Monat
Passive Mitglieder
Mitglieder, die weder am Funktionstraining noch an der Wassergymnastik teilnehmen, aber an allen anderen Veranstaltungen, wie Vorträge, Kunstbesichtigungen und Ausflügen, werden als passive Mitglieder geführt und bezahlen 3 €/Monat.
Die Mitgliedsbeiträge unserer Gruppen werden wie folgt eingezogen:
- Im Mai für den Zeitraum Januar – Juni
- Im November für den Zeitraum Juli – Dezember
Kündigung:
Die Kündigung muss spätestens zum 01.10. eines Jahres schriftlich beim Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose e.V. (BfO) erfolgen. Die aktive Mitgliedschaft im Funktionstraining kann schriftlich zur Jahresmitte oder zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erfolgen.